Donnerstag, 21. November 2024

Die FBKS wird barrierefrei

Saarbrücker Zeitung, 30.10.2014

Bis zu 200 000 Euro gibt der Landkreis Merzig-Wadern aus, um die Friedrich-Bernhard-Kar­cher-Schule in Beckingen bis zum nächsten Frühjahr barrie­refrei zu gestalten. Der Kreis­tag billigte in seiner jüngsten Sitzung einstimmig einen ent­sprechenden Vorschlag der Verwaltung.

Bisher sind sowohl das Schulgebäude der Gemein­schaftsschule in Beckingen als auch die Räume für die Frei­willige Ganztagsschule in der benachbarten Turnhalle der Beckinger Grundschule für Menschen mit körperlicher Behinderung nicht barriere­frei nutzbar. Seit diesem Schuljahr wird aber nun ein körperbehinderter Junge an der Gemeinschaftsschule unerrichtet.

Er soll, wie der Landkreis nach Angaben des zuständigen Dezernenten Dirk Käsbach erst kurz vor Ende der Som­merferien erfuhr, auch die Nachmittagsbetreuung in der Freiwilligen Ganztagsschule besuchen.

Wie Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich in der Kreistagssitzung erläuterte, ist der Kreis zudem zuständig für den Transport von behinder­ten. Schülern zum jeweiligen Schulstandort. Wenn der Schüler, der an der Beckinger Schule aufgenommen worden ist, zur nächsten barrierefrei ausgebauten Gemeinschafts­schule, nämlich jener in Merzig, transportiert worden wä­re, hätte das nach Berechnun­gen der Kreisverwaltung zu Transportkosten von 15 000 Euro im Jahr geführt. Beim Besuch der Schule in Beckin­gen fallen lediglich 5000 Euro an. „Wir sparen also pro Schü­ler und Jahr 10 000 Euro, wenn wir die Schule in Beckin­gen barrierefrei umbauen“, rechnete Schlegel-Friedrich vor. Es sei absehbar, dass bald weitere Schüler mit Behinde­rung in der Schule aufgenom­men würden. Umso eher rech­ne sich auch der Umbau des Schulgebäudes.

Damit dort Barrierefreiheit erreicht werden kann, sind nach Darstellung der Kreisverwaltung zwei Maßnahmen erforderlich: So muss an das Gebäude der Grundschulturnhalle ein Aufzug angebaut werden, damit die Räume für die Nachmittagsbe­treuung der Schüler der Ge­meinschaftsschule zu errei­chen sind. Diese befinden sich im ersten Obergeschoss der Turnhalle und werden dem Landkreis von der Gemeinde Beckingen mietfrei zur Verfü­gung gestellt. Die Gemeinde ist bereit, im Erdgeschoss des Ge­bäudes eine Behindertentoi­lette einzurichten. Sie habe zu­dem zugesagt, den Betrieb und die Wartung des Aufzuges nachfolgend zu übernehmen.

Allerdings will die Kommu­ne sich nicht an den Kosten für den erforderlichen Einbau des Liftes beteiligen. Diese werden von der Kreisverwaltung, je nach Art der Ausführung, auf 35 000 bis 50 000 Euro ge­schätzt.

Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich stellte klar: „Das Problem ist mit dem Einbau des Aufzuges noch nicht voll­ständig behoben. Es müssen weitere Investitionen im Schulgebäude selbst erfolgen.“ Denn auch dort sind die Klas­senräume in den oberen Eta­gen bislang nur über Treppen erreichbar. Als Sofortmaßnah­me soll in den Herbstferien ein Treppenlifter zur Verbindung der halbgeschossig versetzten Ebenen zwischen Alt- und Neubau-Trakt des Schulgebäudes installiert werden. So könnten zumindest die Räume im ersten Stock von dem behinderten Schüler künftig genutzt werden. Um vollständige Bar­rierefreiheit zu erlangen, muss allerdings im Innenhof des Ge­bäudes ein weiterer Aufzug an­gebaut werden, über den dann die drei Etagen der Schule er­reicht werden können. Die Kosten für diesen Aufzug schätzt die Verwaltung auf et­wa 140 000 Euro.

Auf Nachfrage des Kreistags­mitgliedes Michael Schettle (AfD), dem dieser Wert „un­verhältnismäßig hoch“ er­schien, erläuterte Michael Klauck von der Bauverwaltung des Kreises: „Das Problem bei der Schule in Beckingen ist, dass wir dort zwei miteinander verbundene Gebäude haben, die halbgeschossig versetzt sind.“ So seien umfangreiche Erdaushubarbeiten für den Lift erforderlich. „Je nach Aus­führungsvariante müssen wir zudem bestimmte Sicherheits­- und Bauauflagen einhalten“, ergänzte Klauck.

Während der Treppenlifter im Schulgebäude nach den Herbstferien zur Verfügung stehen soll, dürfte der Anbau des ersten Aufzuges an die Grundschul-Turnhalle bis Frühjahr 2015 dauern. Der zweite Aufzug für das Gebäude der Gemeinschaftsschule selbst würde dann im Laufe des kommenden Jahres folgen.

Hintergrund:

Der Landkreis steht als Schulträger in der Pflicht, die Schulräume barrierefrei zu gestalten. Die Kreisverwal­tung wies darauf hin, dass laut saarländischem Behinder­tengleichstellungsgesetz schon seit 1. Januar 2014 in öf­fentlichen Gebäuden weitgehende Barrierefreiheit ge­währleistet sein muss. „Danach sind bauliche Anlagen bar­rierefrei, wenn sie für Behinderte in der allgemein übli­chen Weise ohne besondere Erschwernisse und grund­sätzlich ohne fremde Hilfen zugänglich und nutzbar sind.“ Auch das Schulordnungsgesetz des Landes zwingt den Landkreis zum Handeln: Seit dessen Novelle zum 1. Au­gust ist darin festgelegt, dass Kinder mit Beeinträchtigun­gen grundsätzlich eine allgemeinbildende weiterführende Schule besuchen müssen statt wie bislang eine Förder­schule.

SZ vom 30.10.2014, S. C 1 (Ausgabe Merzig-Wadern)