Unsere Schulbuchkoordinatorin Frau Mainzer ist
montags bis donnerstag,
jeweils von 10:30 – 16:00 Uhr
vor Ort (im Sekretariat oder im Büro in der Pausenhalle).
Telefon: | 06835 / 60819 77 |
E-Mail: | l.mainzer{at}merzig-wadern.de |
Bücherlisten für das Schuljahr 2022/23:
- Bücherliste Klasse 5 (2022/23)
- Bücherliste Klasse 6 (2022/23)
- Bücherliste Klasse 7 (2022/23)
- Bücherliste Klasse 8 (2022/23)
- Bücherliste Klasse 9 (2022/23)
- Bücherliste Klasse 10 (2022/23)
- Bücherliste Klasse 11 (2022/23) Oberstufenverbund
- Bücherliste Klasse 12 (2022/23) Oberstufenverbund
- Bücherliste Klasse 13 (2022/23) Oberstufenverbund
Das Leihentgeld für das Schuljahr 2022/23 beträgt EUR 130,-.
Hier finden Sie das Anmeldeformular* zur entgeltlichen Schulbuchausleihe.
bzw.
Hier ist das Abmeldeformular von der Schulbuchausleihe.
Beachten Sie bitte hier die Vertragsbedingungen „Leihe und Service mobiles Schüler-Endgerät“ inkl. der Datenschutzerklärung.
*Hat Ihr Kind bereits am Schulbuchausleihverfahren an unserer Schule teilgenommen, ist eine erneute Anmeldung nicht notwendig.
Das Bildungsministerium des Saarlandes informiert:
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
im Saarland wurde im Schuljahr 2009/2010 ein Schulbuchleihsystem eingeführt, das Eltern wirksam von Kosten entlastet und dennoch die Qualität der vermieteten Schulbücher gewährleistet. Die Förderung der Schulbuchausleihe ersetzt das bisherige System der Schulbuchförderung, das Zuschüsse zu den Schulbuchkosten für bedürftige Eltern vorsieht.
Rahmenbedingungen für die Schulbuchausleihe:
- Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig.
- Alle Schüler/-innen an saarländischen Schulen mit Ausnahme der Berufsschule können – unabhängig vom Wohnort – an der Ausleihe teilnehmen.
- Bücher, Arbeitshefte und Lektüren können nur im Paket ausgeliehen werden.
- Nur in Arbeitsheften und Lektüren dürfen Eintragungen, Markierungen, Unterstreichungen usw. vorgenommen werden. Alle anderen Bücher dürfen nicht bearbeitet werden.
- Ab dem Schuljahr 2010/2011 wird für jede allgemeinbildende Schule ein eigenes Leihentgelt festgelegt.
- Die Höhe des Leihentgeltes hängt davon ab, welche Bücher für die jeweilige Schule vorgesehen sind.
- Die Nutzungsdauer der verliehenen Bücher wird beschränkt, das heißt in der Regel sollen Bücher dreimal ausgeliehen werden.
- Für Förderberichtigte besteht die Möglichkeiten der Freistellung vom Leihentgelt.
Einen Freistellungsantrag vom Leihentgeld finden Sie hier. Lesen Sie dazu auch die Hinweise zum Freistellungsantrag.
Dazu hat das Bildungsministerium des Saarlandes einen Elternbrief verfasst, den Sie hier ansehen können.
Weitere Informationen des Bildungsministeriums finden Sie hier.