- Die Schulbuchausleihe ist vom 19. September bis zum 6. Oktober nicht besetzt.
Unsere Schulbuchkoordinatorin Frau Schneider ist
dienstags von 13:00 – 15:00 Uhr und
donnerstag von 9:30 – 11:45 Uhr
vor Ort (im Sekretariat oder im Büro in der Pausenhalle).
Telefon: | 06835 / 60819-0 bzw. 60819-77 |
E-Mail: | B.Schneider{at}merzig-wadern.de |
Bitte beachten Sie:
Am 1. Juni 2023 endete die Frist zur Zahlung des Leihentgelts für die Schulbuch- und Medienausleihe an den weiterführenden Schulen des Landkreises Merzig-Wadern für das Schuljahr 2023/2024.
Sofern Erziehungsberechtigte ihr Kind zur entgeltlichen Schulbuch- und Medienausleihe angemeldet haben und es bislang versäumt haben, das Leihentgelt zu entrichten, besteht die Möglichkeit, dies nachzuholen.
Erst dann können zum Schuljahresbeginn die Bücher, Arbeitshefte sowie das digitale Endgerät bereitgestellt werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Schulbuchkoordinatorin, Frau Schneider (Kontakt siehe oben).
Das Leihentgeld für das Schuljahr 2023/24 beträgt EUR 135,-.
Bücherlisten für das Schuljahr 2023/24:
- Bücherliste Klasse 5 (2023/24)
- Bücherliste Klasse 6 (2023/24)
- Bücherliste Klasse 7 (2023/24)
- Bücherliste Klasse 8 (2023/24)
- Bücherliste Klasse 9 (2023/24)
- Bücherliste Klasse 10 (2023/24)
- Bücherliste Klasse 11 (2023/24) Oberstufenverbund
- Bücherliste Klasse 12 (2023/24) Oberstufenverbund
- Bücherliste Klasse 13 (2023/24) Oberstufenverbund
Die Anmeldung zur Schulbuch- und Medienausleihe finden Sie hier im Bereich Formulare & Downloads.
Das Bildungsministerium des Saarlandes informiert:
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
im Saarland wurde im Schuljahr 2009/2010 ein Schulbuchleihsystem eingeführt, das Eltern wirksam von Kosten entlastet und dennoch die Qualität der vermieteten Schulbücher gewährleistet. Die Förderung der Schulbuchausleihe ersetzt das bisherige System der Schulbuchförderung, das Zuschüsse zu den Schulbuchkosten für bedürftige Eltern vorsieht.
Rahmenbedingungen für die Schulbuchausleihe:
- Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig.
- Alle Schüler/-innen an saarländischen Schulen mit Ausnahme der Berufsschule können – unabhängig vom Wohnort – an der Ausleihe teilnehmen.
- Bücher, Arbeitshefte und Lektüren können nur im Paket ausgeliehen werden.
- Nur in Arbeitsheften und Lektüren dürfen Eintragungen, Markierungen, Unterstreichungen usw. vorgenommen werden. Alle anderen Bücher dürfen nicht bearbeitet werden.
- Ab dem Schuljahr 2010/2011 wird für jede allgemeinbildende Schule ein eigenes Leihentgelt festgelegt.
- Die Höhe des Leihentgeltes hängt davon ab, welche Bücher für die jeweilige Schule vorgesehen sind.
- Die Nutzungsdauer der verliehenen Bücher wird beschränkt, das heißt in der Regel sollen Bücher dreimal ausgeliehen werden.
- Für Förderberichtigte besteht die Möglichkeiten der Freistellung vom Leihentgelt.
Einen Freistellungsantrag vom Leihentgeld finden Sie hier. Lesen Sie dazu auch die Hinweise zum Freistellungsantrag.
Dazu hat das Bildungsministerium des Saarlandes einen Elternbrief verfasst, den Sie hier ansehen können.
Weitere Informationen des Bildungsministeriums finden Sie hier.