Donnerstag, 21. November 2024

Schulbuchausleihe und Bücherlisten

Unsere Schulbuchkoordinatorin Frau Baumann ist

dienstags von 13:00 bis 16:00 Uhr und
donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr

vor Ort (im Sekretariat oder im Büro in der Pausenhalle).

Telefon: 06835 / 60819-0 bzw. 60819-77
E-Mail: h.baumann{at}merzig-wadern.de

Wichtige Informationen zur Schulbuchausleihe 2024/2025

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

das Leihentgelt für das Schuljahr 2024/25 beträgt 145,- €.

Wenn Sie an der Schulbuchausleihe teilnehmen, überweisen Sie bitte den Betrag bis spätestens 01.06.2024 auf das Konto des Landkreises Merzig-Wadern. (Verwendungszweck: Name, Vorname Schüler, Geburtsdatum)


Bücherlisten für das Schuljahr 2024/25:


Die Anmeldung zur Schulbuch- und Medienausleihe finden Sie hier im Bereich Formulare & Downloads.


Probleme mit dem iPad? Bitte hier unten klicken:


Das Bildungsministerium des Saarlandes informiert:

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

im Saarland wurde im Schuljahr 2009/2010 ein Schulbuchleihsystem eingeführt, das Eltern wirksam von Kosten entlastet und dennoch die Qualität der vermieteten Schulbücher gewährleistet. Die Förderung der Schulbuchausleihe ersetzt das bisherige System der Schulbuchförderung, das Zuschüsse zu den Schulbuchkosten für bedürftige Eltern vorsieht.

Rahmenbedingungen für die Schulbuchausleihe:

  • Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig.
  • Alle Schüler/-innen an saarländischen Schulen mit Ausnahme der Berufsschule können – unabhängig vom Wohnort – an der Ausleihe teilnehmen.
  • Bücher, Arbeitshefte und Lektüren können nur im Paket ausgeliehen werden.
  • Nur in Arbeitsheften und Lektüren dürfen Eintragungen, Markierungen, Unterstreichungen usw. vorgenommen werden. Alle anderen Bücher dürfen nicht bearbeitet werden.
  • Ab dem Schuljahr 2010/2011 wird für jede allgemeinbildende Schule ein eigenes Leihentgelt festgelegt.
  • Die Höhe des Leihentgeltes hängt davon ab, welche Bücher für die jeweilige Schule vorgesehen sind.
  • Die Nutzungsdauer der verliehenen Bücher wird beschränkt, das heißt in der Regel sollen Bücher dreimal ausgeliehen werden.
  • Für Förderberichtigte besteht die Möglichkeiten der Freistellung vom Leihentgelt.
    Einen Freistellungsantrag vom Leihentgeld finden Sie im Bereich Formulare & Downloads.

Dazu hat das Bildungsministerium des Saarlandes einen Elternbrief verfasst, den Sie hier ansehen können.

Weitere Informationen des Bildungsministeriums finden Sie hier.

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