Dienstag, 19. März 2024

Anmeldung an die FBKS

Sie möchten Ihr Kind an der Friedrich-Bernhard-Karcher-Schule anmelden?
Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie vorgehen.

Wechselt Ihr Kind von der Grundschule an die FBKS, gelten die folgenden 5 Schritte:

Erstanmeldung an die FBKS
Schritt 1 Wir freuen uns über einen Besuch von Ihnen – am besten an unserem jährlichen „Tag der offenen Tür“.
Wir beraten Sie gerne persönlich und zeigen Ihnen und Ihrem Kind unsere Schule.
Schritt 2 Vorab können Sie sich alle Formulare zur Anmeldung inkl. Schulvereinbarung, Hausordnung etc. hier downloaden und ausdrucken.
Infos zum Mensa-System finden Sie hier.
Schritt 3 Füllen Sie die Anmeldung und die Schulvereinbarung in Ruhe aus.
Schritt 4 Geben Sie die Anmeldung und die Schulvereinbarung und folgende Unterlagen bei uns im Sekretariat ab:
Geburtsurkunde und das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 im Original.
Zusätzlich ist der Nachweis über die Immunität gegen Masern vorzulegen.*
Anmeldung ist immer im Februar.
Schritt 5 Erster Schultag Ihres Kindes an der FBKS.

Bei einem Schulwechsel von einer weiterführenden Schule an die FBKS gelten die folgenden 6 Schritte:

Schulwechsel an die FBKS
Schritt 1 Abmelden des Schülers an der „alten“ Schule.
Schritt 2 Anmelden des Schülers an der „neuen“ Schule.
Schritt 3 Vorab können Sie sich hier alle Formulare zur Anmeldung inkl. Schulvereinbarung, Hausordnung etc. downloaden und ausdrucken.
Infos zum Mensa-System finden Sie hier.
Schritt 4 Füllen sie die Schulvereinbarung in Ruhe aus.
Schritt 5 Geben Sie die Schulvereinbarung und folgende Unterlagen bei uns im Sekretariat ab:
Geburtsurkunde und
letztes Zeugnis im Original.
Zusätzlich ist der Nachweis über die Immunität gegen Masern vorzulegen.*
Schritt 6 Erster Schultag Ihres Kindes an der FBKS.

* Das Masernschutzgesetz, eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, ist von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden und wird am 1. März 2020 in Kraft treten. Davon ist zunächst vor allem das Aufnahmeverfahren an den weiterführenden Schulen betroffen.
Es ist Aufgabe der Schule, sich bei der Aufnahme (oder spätestens bis zum Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien) einen Nachweis darüber vorlegen zu lassen, dass eine Immunität gegen Masern besteht oder aus medizinischen Gründen eine Befreiung von der Impfpflicht besteht.

Bei der Anmeldung ist somit vorzulegen:

  • ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht,​​​ oder
  • ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, oder
  • eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass Ihr Kind nicht geimpft werden kann, oder
  • eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z.B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.